>
>
LandwirtIn

LandwirtIn

Januar 23, 2024

„LandwirtIn“ eine natürliche oder juristische Person oder eine Vereinigung natürlicher oder juristischer Personen, unabhängig davon, welchen rechtlichen Status diese Vereinigung und ihre Mitglieder nach einzelstaatlichem Recht haben, deren Betrieb im räumlichen Geltungsbereich der Verträge im Sinne von Artikel 52 des Vertrags über die Europäische Union in Verbindung mit den Artikeln 349 und 355 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) liegt und die eine von den Mitgliedstaaten nach Artikel 4 Absatz 2 festgelegte landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt.